Kosten
Die Vergütung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei i.d.R. die Höhe des Gegenstands- oder Streitwertes, im Straf- und Sozialrecht sind Gebührenrahmen gesetzlich vorgegeben. Die Kosten einer Erstberatung, die nicht Gegenstand der anwaltlichen Vertretung sind, beträgt bei Verbrauchern höchstens 190,- Euro zzgl. MWSt. (§ 34 RVG); hierüber schließe ich mit Ihnen eine gesonderte Gebührenvereinbarung ab.
Für Mandanten, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits oder einer Rechtsberatung zu tragen, kann Beratungshilfe bzw. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Verfahrenskosten-/Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hier ist dann eine Offenlegung der eigenen finanziellen Situation notwendig. Diese wird überprüft um feststellen zu können ob die Voraussetzungen einer Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe vorliegen. Zuständig für die Gewährung von Beratungshilfe ist in der Regel das Amtsgerichts Ihres Wohnortes, über die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entscheidet das jeweils zuständige Prozessgericht.
Rechtsschutzversicherung
Auf Ihren Wunsch hin kläre ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Mandatserteilung ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Da mir Ihr Versicherungsvertrag im Vorfeld nicht bekannt ist, kann ich hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.
In jedem Falle gebe ich Ihnen gerne Auskunft über die anfallenden Kosten eines Rechtsstreites und der Beratung. Bitte beachten Sie dabei, dass sich die Kosten eines Rechtsstreites im Laufe der Zeit durch Zusatzgebühren (z.B. Einigungsgebühr, weitere Instanzen) ggf. noch erhöhen kann. Weiter fallen für meine Arbeit Auslagen (z.B. Fahrtkosten, Kopierkosten) und Umsatzsteuer an; bitte beachten Sie das bei den gegebenen Auskünften.